Punkte

Einführung in die MPU wegen Punkten

In Deutschland kann die Ansammlung von Punkten im Fahreignungsregister eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) erforderlich machen, um sicherzustellen, dass Fahrer mit wiederholtem Risikoverhalten ihre Fähigkeit nachweisen können, sicher zu fahren.

Wann ist eine MPU wegen Punkten erforderlich?

Seit 2014 wurde das Punktesystem in Flensburg von 18 auf 8 Punkte angepasst. Wenn ein Fahrer 8 Punkte aufgrund schwerer oder wiederholter Verkehrsverstöße ansammelt, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen.

Verstöße werden je nach Schweregrad mit 1 bis 3 Punkten geahndet:

  • 1 Punkt für geringfügige Verstöße
    Verjährt nach 2,5 Jahren.
  • 2 Punkte für schwere Verstöße oder minderschwere Delikte
    Verjährt nach 5 Jahren.
  • 3 Punkte für schwere Delikte
    Verjährt nach 10 Jahren.

Jede Art von Verstoß hat eine Verjährungsfrist

Nach dieser werden die Punkte automatisch vom Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) gelöscht.

Kriterien für die Anordnung einer MPU

  • Beteiligung an einem bedeutenden Verkehrsverstoß
    Wiederholtes Verhalten, das gegen die Verkehrsregeln verstößt.
  • Wiederholtes Verhalten, das gegen die Verkehrsregeln verstößt
    Straftaten, die ein hohes Aggressionspotenzial zeigen oder unter Verwendung eines Fahrzeugs begangen wurden.
  • Straftaten, die ein hohes Aggressionspotenzial zeigen oder unter Verwendung eines Fahrzeugs begangen wurden
    Wiederholtes Verhalten, das gegen die Verkehrsregeln verstößt.
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Spezifische Vorbereitung für die MPU wegen Punkten

  • Analyse der Verstöße
    Detaillierte Diskussion über die spezifischen Verstöße, die zur Ansammlung von Punkten führten.
  • Verhaltensänderung
    Nachweise für Bemühungen zur Verbesserung des Verhaltens im Straßenverkehr, wie die Teilnahme an Verkehrssicherheitskursen.
  • Zukünftige Planung
    Perspektiven und Pläne, um eine verantwortungsvolle und sichere Fahrweise zu gewährleisten.

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